Sachwert Sachsen GmbH
 
Mit uns in eine sichere Zukunft

Heute schon an die Zukunft denken       

 

Egal, ob Sie viel oder wenig verdienen: Wenn Sie das Lebensniveau, das Sie einmal erreicht haben, halten möchten, dann müssen Sie private Vorsorge betreiben. Hierbei müssen Sie zahlreiche Herausforderungen meistern, auf die Sie in keiner Schule oder Ausbildung jemand vorbereitet hat. Es gilt, so früh wie möglich anzufangen. Gleichzeitig müssen Sie - ohne jede Erfahrung - aus einer Fülle an Möglichkeiten genau die richtige für sich herausfinden. Doch keine Angst: Die Sachwert Sachsen GmbH hilft Ihnen.

Jahrelanges Know-How für Ihre Altersvorsorge

Gönnen Sie sich nur das Beste, wenn es um Ihr Glück im Alter geht. Mit den Experten der Sachwert Sachsen Sachsen GmbH finden Sie genau die Altersvorsorge-Konzepte, die zu Ihnen, Ihrem Lebensstil, Ihren Einkünften und Ihren Wünschen fürs Alter passen. Hierbei werden Ihre schon bestehenden Sparprodukte einbezogen und Ihre individuelle Situation als Grundlage allen Handelns betrachtet.

Das Alterseinkünftegesetz

Haben Sie auch schon vom neuen Alterseinkünftegesetz gehört? Dann haben Sie sich vielleicht auch schon gefragt: "Was ist das Alterseinkünftegesetz? Welche steuerlichen Nachteile entstehen mir? Was kann es für Vorteile bringen?" Ihre Experten der Wirtschaftsberatung Sachsen können Ihnen auch diese Fragen beantworten. Wie immer ist es vor allem wichtig, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen - denn das Gesetz bringt und negative Auswirkungen sowie Chancen mit sich.

Das Wichtigste zusammengefasst: Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Arten von Alterseinkünften. Typische Alterseinkünfte sind etwa Renten aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen und Pensionen. Daneben dienen insbesondere auch Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter.

Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 neu geregelt. Mit diesem Gesetz wird die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften schrittweise angeglichen. Insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in zunehmendem Maße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und die für Pensionen zu gewährenden Freibeträge werden schrittweise abgebaut.

Bis zum Jahr 2020 sinkt der Freibetrag jedes Jahr um 2 Prozent und bis 2040 dann um  je ein Prozent, so dass es dann keinen Freibetrag mehr gibt. Im Gegenzug dafür sind aber neue steuerliche Entlastungen geschaffen worden, die jährlich entsprechend steigen.